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Alltagshilfe in und um Bergisch Gladbach


"Jede Person, die einen Pflegegrad hat und zu Hause versorgt wird, hat Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag von der Pflegeversicherung."



PREISE

Durch ein erstes Telefonat wird der aktuelle Bedarf und die Wünsche aufgenommen sowie erste Möglichkeiten besprochen. Dieses ist grundsätzlich kostenfrei.

Ein erstes Kennenlernen in Ihrem gewohnten Umfeld ist der nächste Schritt. 

Hierbei unterbreite ich Ihnen ein individuell auf Ihren persönlichen Bedarf angepasstes Angebot. 

Sie können dieses in Ruhe mit Ihren Angehörigen besprechen und bei Bedarf noch anpassen. 


Generell gilt: Ihre Wünsche stehen stets an erster Stelle! 

ABRECHNUNG


Sofern Sie bereits einen Pflegegrad haben, können meine Leistungen über die Pflegekasse bezuschusst werden. 

Hier würde z.B. die Verhinderungspflege (ab Pflegegrad 2) oder der Entlastungsbetrag  (bereits ab Pflegegrad 1) greifen.

Sollte noch keine Einstufung im Sinne der Pflegekasse erfolgt sein, stehe ich Ihnen bei der Erstellung und Einreichung des Antrags sowie bei einem Gutachtertermin, medizinischer Dienst,  gerne zur Seite.

 

Kunden ohne Pflegegrad stehen meine Leistungen natürlich auch offen. Diese werden privat liquidiert und können nach § 35a Einkommensteuergesetz als haushaltsnahe Dienstleistungen zu 20% (bis zu max. € 4.000 Euro/Jahr) steuerlich berücksichtigt werden.