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Mensch im Fokus - Hilfe im Alltag - Betreuung - Begleitung  - Mobilität
Alltagshilfe in und um Bergisch Gladbach

Wichtige Änderungen 2025

AB 01.01.2025 steigen die Sätze um 4,5% an: 

Entlastungsbetrag € 131,00 mtl.     Verhinderungspflege € 1.685,00            Kurzzeitpflege € 843,00 


Übergangszeit

Bis zum 30. Juni 2025 gelten die folgende Regelungen weiterhin:

  • Pflegebedürftige und Angehörige können das Budget der Kurzzeitpflege (843 €), um die Verhinderungspflege (1.685 €) aufstocken.
  • Insgesamt stehen bis zu 2.528 € zur Verfügung

Ab dem 1. Juli 2025 tritt das neue gemeinsame Jahresbudget von 3.539 € in Kraft:

  • Wer bis 30. Juni die bisherigen Mittel vollständig ausgeschöpft hat, kann ab Juli noch 1.011 € zusätzlich nutzen.
  • Nicht genutzte Budgets aus der ersten Jahreshälfte können vollständig ab Juli eingesetzt werden.

Was ist eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Das Gesetz definiert die Patientenverfügung als schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt 

(§ 1827 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB).

Hier gehts zum Textbaustein für die Patientenverfügung:

Der Hausarzt hilft Ihnen beim Ausfüllen - sprechen Sie Ihn/Sie vorher darauf an!

https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formular/Patientenverfuegung_Textbausteine_pdf.html?nn=17634

Thema DEMENZ - sehr hörenswert! 

https://youtu.be/glUHyzrMmQI?feature=shared

Wir helfen und sehen uns als Schutzgebende - Leseengel - Zuhörer  und vieles mehr.