Ratgeber Pflege & Betreuung – Mensch im Fokus Bergisch Gladbach
Rechtliche Vertretungsmöglichkeiten bei Demenz – rechtliche Betreuung ist gut, Vorsorgevollmacht ist besser
Menschen werden älter, auch in Bergisch Gladbach. Schwierig wird es, wenn eine Demenzerkrankung das Leben von Angehörigen plötzlich verändert, weil die betroffene Person sich nicht mehr um die eigene Versorgung und die Regelung der persönlichen Angelegenheiten kümmern kann.
Oftmals stoßen Angehörige nicht nur an die Grenzen der eigenen Belastbarkeit, sondern auch die Grenzen der Handlungsmöglichkeiten.
Ohne eine wirksame Vollmacht, können sich Angehörige nicht automatisch um die Belange der betroffenen Person kümmern, noch nicht mal Auskunft vom Arzt bekommen oder weitere
Behandlungsschritte planen und abschließen.
Daher ist es wichtig, im Vorfeld „vorzusorgen“ und Angehörige als Vertrauensperson zu bevollmächtigen und im Rahmen einer (Vorsorge-)Vollmacht handlungsfähig zu machen. Geschieht dies nicht, wird unter Umständen eine rechtliche Betreuung erforderlich. Dann sollte man sich an die Betreuungsbehörde der Stadt Bergisch Gladbach wenden.
🌟 5 Ideen für gemeinsame Stunden
1. Spaziergänge in der Natur
Ein kurzer Weg durch den Park oder Garten bringt Bewegung, frische Luft und gemeinsame Eindrücke.
2. Fotoalbum anschauen
Alte Bilder wecken Erinnerungen, regen Gespräche an und lassen Vergangenes lebendig werden.
3. Musik hören
Ob Lieblingslieder von früher oder ruhige Melodien – Musik sorgt für Freude und Entspannung.
4. Kleine Kreativprojekte
Basteln, malen oder Handarbeiten fördern Geschicklichkeit und schaffen schöne gemeinsame Momente.
5. Gemeinsam kochen oder backen
Ein einfaches Rezept zusammen zubereiten stärkt das Wir-Gefühl und macht oft genauso viel Freude wie das Essen selbst.
Was ist eine Patientenverfügung?
In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Das Gesetz definiert die Patientenverfügung als schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt
(§ 1827 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB).
Hier gehts zum Textbaustein für die Patientenverfügung:
Der Hausarzt hilft Ihnen beim Ausfüllen - sprechen Sie Ihn/Sie vorher darauf an!
Thema DEMENZ - sehr hörenswert!
https://youtu.be/glUHyzrMmQI?feature=shared